Wasserrahmenrichtlinie
Wasser ist eines unserer kostbarsten Güter und es zu schützen sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein. In der Vergangenheit sind viele Gewässer massiv verbaut worden und ungeklärte Einleitungen haben das Wasser belastet. Heute gilt es, die Bäche wieder fit zu machen, damit auch künftige Generationen sauberes Wasser und einen intakten Lebensraum vorfinden.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie trat 2000 in Kraft und muss nun von den Ländern umgesetzt werden. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der „gute Zustand“ eines Wasserkörpers. Das bedeutet: Das Gewässer ist weitgehend in einem natürlichen Zustand und erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und belastete Gewässer zu sanieren.
Umsetzungskonzept
Der Landschaftspflegeverband hat bereits ein Umsetzungskonzept zur Wasserrahmenrichtlinie über die Nebengewässer der Großen Laber erstellt: Paringer Graben, Allersdorfer Bach, Erlbach, Deggenbacher Bach, Röhrbach und Zergmooser Bach. Wir arbeiten mit den Kommunen Schierling, Pfakofen, Aufhausen, Sünching und Mötzing im Landkreis Regensburg. Da Gewässer nicht an Landkreisgrenzen halt machen, reicht das Konzept auch in die Landkreise Kelheim und Straubing-Bogen.
PROJEKTORGANISATION
Das Projekt wird durch den Landschaftspflegeverbandes Regensburg e.V. im Auftrag der Kommunen im Projektgebiet betreut. Die Besonderheit dabei: Wir machen nicht an politischen Grenzen halt, sondern orientieren uns am Einzugsgebiet. Als Landschaftspflegeverband können wir hier flexibel reagieren.
Die Umsetzung findet in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg und den Unteren Naturschutzbehörden statt.
UMSETZUNGSMASSNAHMEN
Durch den ständigen engen Kontakt mit den Kommunen konnten wir schon eine ganze Reihe von Maßnahmen aus dem Umsetzungskonzept verwirklichen, vieles davon auch als Ausgleichsmaßnahmen für die Kommunen. Wichtige Instrumente dabei sind Flächenankauf bzw. Flächentausch in ökologisch sensiblen Bereichen, gewässerbegleitende Pufferstreifen (10 bis 30 m), Biotopverbund zur Schaffung von gewässerbegleitenden Lebensräumen oder Retensionsflächen in Überschwemmungsbereichen.
Nachrichten
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