Der Streuobstpakt wurde 2021 zwischen der Bayerischen Staatsregierung und acht engagierten Verbänden verabschiedet. Mittlerweile wurde eine ganze Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten für die Neupflanzung von Sreuobstwiesen und Einzelbäumen sowie zur Pflege bestehender Obstwiesen aufgelegt. Bei Interesse beraten wir Sie gerne und finden das geeignete Förderprogramm für Ihr Vorhaben. Alle Infos zur Förderung der Pflanzung von mindestens 10 Obst-Hochstämmen und der Pflege finden Sie hier. Was die Voraussetzungen für einen kostenlosen Einzelbaum sind ist hier zu finden.
Streuobstpakt
23. März 2023 | Allgemein, Gefährdete Pflanzen und Tiere, Juradistl, Streuobst, Streuobstwiesen
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